Rechtsprechung
   BFH, 24.10.2011 - XI B 28/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,8535
BFH, 24.10.2011 - XI B 28/11 (https://dejure.org/2011,8535)
BFH, Entscheidung vom 24.10.2011 - XI B 28/11 (https://dejure.org/2011,8535)
BFH, Entscheidung vom 24. Oktober 2011 - XI B 28/11 (https://dejure.org/2011,8535)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2011,8535) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (11)

  • lexetius.com

    Zulässigkeit einer Beschwerde gegen Aussetzungsbeschluss oder Wiederaufnahmebeschluss - Kosten eines erfolglosen Beschwerdeverfahrens

  • openjur.de

    Zulässigkeit einer Beschwerde gegen Aussetzungsbeschluss oder Wiederaufnahmebeschluss; Kosten eines erfolglosen Beschwerdeverfahrens

  • Bundesfinanzhof

    FGO § 131 Abs 1 S 2, FGO § 135 Abs 2, FGO § 155, ZPO § 251 S 1
    Zulässigkeit einer Beschwerde gegen Aussetzungsbeschluss oder Wiederaufnahmebeschluss - Kosten eines erfolglosen Beschwerdeverfahrens

  • Bundesfinanzhof

    Zulässigkeit einer Beschwerde gegen Aussetzungsbeschluss oder Wiederaufnahmebeschluss - Kosten eines erfolglosen Beschwerdeverfahrens

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 131 Abs 1 S 2 FGO, § 135 Abs 2 FGO, § 155 FGO, § 251 S 1 ZPO
    Zulässigkeit einer Beschwerde gegen Aussetzungsbeschluss oder Wiederaufnahmebeschluss - Kosten eines erfolglosen Beschwerdeverfahrens

  • rewis.io

    Zulässigkeit einer Beschwerde gegen Aussetzungsbeschluss oder Wiederaufnahmebeschluss - Kosten eines erfolglosen Beschwerdeverfahrens

  • ra.de
  • rewis.io

    Zulässigkeit einer Beschwerde gegen Aussetzungsbeschluss oder Wiederaufnahmebeschluss - Kosten eines erfolglosen Beschwerdeverfahrens

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGO § 74
    Rechtsschutzbedürfnis für eine Beschwerde gegen den die Verfahrensruhe beendenden Berichterstatter-Beschluss

  • datenbank.nwb.de

    Zulässigkeit einer Beschwerde gegen einen Beschluss über die Wiederaufnahme eines ruhenden Verfahrens

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2012, 249
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (12)

  • BFH, 16.09.2010 - V R 57/09

    Keine Durchbrechung der Bestandskraft bei nachträglich erkanntem Verstoß gegen

    Auszug aus BFH, 24.10.2011 - XI B 28/11
    Das Finanzgericht (FG) hat mit Zustimmung der Beteiligten durch Berichterstatter-Beschluss vom 11. August 2010 das Ruhen des Verfahrens 7 K 1018/06 bis zum rechtskräftigen Abschluss der beim Bundesfinanzhof (BFH) unter den Az. V R 51/09, V R 52/09 und V R 57/09 sowie XI R 34/09 und XI R 36/09 anhängigen Revisionsverfahren nach § 155 der Finanzgerichtsordnung (FGO) i.V.m. § 251 Satz 1 der Zivilprozessordnung (ZPO) angeordnet.

    Im Hinblick auf die Entscheidungen des BFH über die nicht gegebene Durchbrechung der Bestandskraft eines Steuerbescheids bei nachträglich erkanntem Verstoß gegen das Unionsrecht (Urteile vom 16. September 2010 V R 57/09, BFHE 230, 504, BStBl II 2011, 151; vom 1. Dezember 2010 XI R 39/09, BFH/NV 2011, 411; Beschluss vom 26. November 2010 V B 59/10, BFH/NV 2011, 409) sei das ruhende Verfahren wieder aufzunehmen gewesen.

  • BFH, 16.09.2010 - V R 51/09

    Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 16. 09. 2010 V R 57/09 - Keine

    Auszug aus BFH, 24.10.2011 - XI B 28/11
    Das Finanzgericht (FG) hat mit Zustimmung der Beteiligten durch Berichterstatter-Beschluss vom 11. August 2010 das Ruhen des Verfahrens 7 K 1018/06 bis zum rechtskräftigen Abschluss der beim Bundesfinanzhof (BFH) unter den Az. V R 51/09, V R 52/09 und V R 57/09 sowie XI R 34/09 und XI R 36/09 anhängigen Revisionsverfahren nach § 155 der Finanzgerichtsordnung (FGO) i.V.m. § 251 Satz 1 der Zivilprozessordnung (ZPO) angeordnet.
  • BFH, 29.06.2011 - III B 122/11

    Wiederaufnahme eines zum Ruhen gebrachten Verfahrens

    Auszug aus BFH, 24.10.2011 - XI B 28/11
    Die Kosten eines erfolglosen Beschwerdeverfahrens, das die Wiederaufnahme eines ruhenden Verfahrens betrifft, sind dem Beschwerdeführer aufzuerlegen (vgl. BFH-Beschlüsse vom 9. August 2000 VI B 289/98, BFH/NV 2000, 1496, m.w.N.; vom 29. Juni 2011 III B 122/11, nicht veröffentlicht, juris, m.w.N.).
  • BFH, 16.09.2010 - V R 52/09

    Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 16. 09. 2010 V R 57/09 - Keine

    Auszug aus BFH, 24.10.2011 - XI B 28/11
    Das Finanzgericht (FG) hat mit Zustimmung der Beteiligten durch Berichterstatter-Beschluss vom 11. August 2010 das Ruhen des Verfahrens 7 K 1018/06 bis zum rechtskräftigen Abschluss der beim Bundesfinanzhof (BFH) unter den Az. V R 51/09, V R 52/09 und V R 57/09 sowie XI R 34/09 und XI R 36/09 anhängigen Revisionsverfahren nach § 155 der Finanzgerichtsordnung (FGO) i.V.m. § 251 Satz 1 der Zivilprozessordnung (ZPO) angeordnet.
  • BFH, 01.12.2010 - XI R 39/09

    Keine Durchbrechung der Bestandskraft eines Steuerbescheids bei nachträglich

    Auszug aus BFH, 24.10.2011 - XI B 28/11
    Im Hinblick auf die Entscheidungen des BFH über die nicht gegebene Durchbrechung der Bestandskraft eines Steuerbescheids bei nachträglich erkanntem Verstoß gegen das Unionsrecht (Urteile vom 16. September 2010 V R 57/09, BFHE 230, 504, BStBl II 2011, 151; vom 1. Dezember 2010 XI R 39/09, BFH/NV 2011, 411; Beschluss vom 26. November 2010 V B 59/10, BFH/NV 2011, 409) sei das ruhende Verfahren wieder aufzunehmen gewesen.
  • BFH, 26.11.2010 - V B 59/10

    Keine Durchbrechung der Bestandskraft bei nachträglich erkannter fehlerhafter

    Auszug aus BFH, 24.10.2011 - XI B 28/11
    Im Hinblick auf die Entscheidungen des BFH über die nicht gegebene Durchbrechung der Bestandskraft eines Steuerbescheids bei nachträglich erkanntem Verstoß gegen das Unionsrecht (Urteile vom 16. September 2010 V R 57/09, BFHE 230, 504, BStBl II 2011, 151; vom 1. Dezember 2010 XI R 39/09, BFH/NV 2011, 411; Beschluss vom 26. November 2010 V B 59/10, BFH/NV 2011, 409) sei das ruhende Verfahren wieder aufzunehmen gewesen.
  • BFH, 10.10.2002 - VI B 269/01

    Nichterfolgte Aussetzung des Verfahrens als Verfahrensmangel

    Auszug aus BFH, 24.10.2011 - XI B 28/11
    In einem solchen Fall der prozessualen Überholung ist es dem Beschwerdegericht unmöglich geworden, den die Aussetzung ablehnenden Beschluss, sofern er rechtsfehlerhaft sein sollte, aufzuheben und das Verfahren bei der Vorinstanz in den Stand vor Ergehen des ablehnenden Beschlusses zurückzuversetzen (vgl. BFH-Beschlüsse vom 12. Oktober 1988 IX B 111/86, BFH/NV 1989, 447; vom 9. Dezember 1992 IV B 155/90, BFH/NV 1993, 426; vom 10. Oktober 2002 VI B 269/01, BFH/NV 2003, 77; Thürmer in HHSp, § 74 FGO Rz 213).
  • BFH, 16.09.1999 - VI B 346/98

    Beschwerde betr. die Wiederaufnahme des Verfahrens

    Auszug aus BFH, 24.10.2011 - XI B 28/11
    Die Beschwerde der Klägerin gegen den die Verfahrensruhe beendenden Berichterstatter-Beschluss vom 10. Februar 2011 ist zwar statthaft (vgl. BFH-Beschluss vom 16. September 1999 VI B 346/98, BFH/NV 2000, 220; Thürmer in Hübschmann/Hepp/ Spitaler --HHSp--, § 74 FGO Rz 210, m.w.N.), aber mangels Rechtsschutzbedürfnisses unzulässig.
  • BFH, 09.08.2000 - VI B 289/98

    Beschwerde gegen Wiederaufnahme des Verfahrens; Kosten

    Auszug aus BFH, 24.10.2011 - XI B 28/11
    Die Kosten eines erfolglosen Beschwerdeverfahrens, das die Wiederaufnahme eines ruhenden Verfahrens betrifft, sind dem Beschwerdeführer aufzuerlegen (vgl. BFH-Beschlüsse vom 9. August 2000 VI B 289/98, BFH/NV 2000, 1496, m.w.N.; vom 29. Juni 2011 III B 122/11, nicht veröffentlicht, juris, m.w.N.).
  • BFH - XI R 34/09 (Verfahren ohne Entscheidung erledigt)
    Auszug aus BFH, 24.10.2011 - XI B 28/11
    Das Finanzgericht (FG) hat mit Zustimmung der Beteiligten durch Berichterstatter-Beschluss vom 11. August 2010 das Ruhen des Verfahrens 7 K 1018/06 bis zum rechtskräftigen Abschluss der beim Bundesfinanzhof (BFH) unter den Az. V R 51/09, V R 52/09 und V R 57/09 sowie XI R 34/09 und XI R 36/09 anhängigen Revisionsverfahren nach § 155 der Finanzgerichtsordnung (FGO) i.V.m. § 251 Satz 1 der Zivilprozessordnung (ZPO) angeordnet.
  • BFH, 09.12.1992 - IV B 155/90

    Zulässigkeit einer Beschwerde gegen einen die Aussetzung des Verfahrens

  • BFH, 12.10.1988 - IX B 111/86
  • BFH, 06.09.2023 - IX B 14/23

    Wegfall des Rechtsschutzbedürfnisses für eine Beschwerde gegen eine Entscheidung

    In einem solchen Fall der "prozessualen Überholung" ist es dem BFH als Beschwerdegericht unmöglich geworden, den die Aussetzung ablehnenden Beschluss --sollte er fehlerhaft sein-- aufzuheben und das Verfahren beim FG in den Stand vor Ergehen des ablehnenden Beschlusses zurückzuversetzen (ständige Rechtsprechung: so bereits Senatsbeschluss vom 12.10.1988 - IX B 111/86, juris; nachfolgend u.a. BFH-Beschlüsse vom 25.11.1992 - VIII B 75/92, juris; vom 08.12.1992 - VII B 153/92, juris; vom 09.12.1992 - IV B 155/90, BFH/NV 1993, 426; vom 10.10.2002 - VI B 269/01, BFH/NV 2003, 77 sowie vom 24.10.2011 - XI B 28/11, Rz 8 f.).
  • FG Berlin-Brandenburg, 29.04.2014 - 4 K 4222/10

    Einkommensteuer 1994 bis 1996

    Deren Änderung käme deshalb nur in Betracht, wenn neue Umstände eingetreten wären, die nach den insoweit einschlägigen Vorschriften eine Änderung des Verwaltungsaktes gebieten (BFH-Urteil vom 4. Mai 2011 I R 67/10, BFH/NV 2012, 249).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht